Segel- & Yachtschule Moby Dick
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Die Törns und Segelfreizeiten werden von unserem Veranstaltungspartner HHH Yachting aus Essen, Segeln und Freizeit e.V. aus Essen, Palomare aus Düsseldorf, Phoenix – Sailing aus Ismaning, ABC – Wassersport aus München, Stuis – Törns aus Stuttgart durchgeführt; die Segelschule Moby Dick ist demnach nur Vermittler dieser Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Törns sowie Segelveranstaltungen von HHH Yachting aus Essen 1. Anmeldung Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Törn HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, verbindlich an. Der Törn ist eine ausschliessliche Beförderung auf unserem Schiff mittels Schiffsführer. Es wird eine Beförderungsvertrag geschlossen. Der Kunde hat kein Schiff oder einen Teil des Schiffes gemietet, es ist eine reine Beförderung auf eine von uns vorgegebene Route. Der Kunde hat keinerlei Einfluß auf die Veränderung einer Route. Der Schiffsführer achtet alleine auf die Einhaltung der Schiffsroute. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, zustande, sowie durch die erste Anzahlung durch den Kunden. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung des Kojenpreises bzw. des Törnpreises. Die Anmeldung kann auch mündlich erfolgen. 2. Kojenpreis/ Törnpreis/Storno Über den Kojen-/ Törnpreis wird dem Kunden eine Rechnung zugesandt. Diese ist wie folgt zu zahlen: 50% des Rechnungsbetrages sind binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt, der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Törnantritt zu zahlen. Storniert der Kunde die Reise, so verfällt die Anzahlung die laut Buchungsbestätigung zu zahlen war, soweit ein Ersatzkunde gewonnen werden kann. Der Kojen-/ Törnpreis beinhaltet nicht die Prüfungsgebühren (z.B. für SKS- oder SSS-Praxisprüfungen vor dem DSV). 3. Körperliche Verfassung Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen für die Segel- und/ oder Motorbootpraxis sowie auf Segeltörns, erklären, dass sie mindestens 20 Minuten lang schwimmen können. 4. Mindestteilnehmerzahl Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, so behält sich HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Gebühren umgehend zurück überwiesen. 5. Haftung Für Personen- und Sachschäden , die während des Törns entstehen, haftet HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder/ Skipper entstanden sind. Für Verluste bzw. das Abhandenkommen von Wertgegenständen/ Vermögensgegenständen oder Beschädigungen an diesen auf den Booten übernimmt HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, keinerlei Haftung. 6. Weisungsbefugnis. Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen , insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Teilnehmern weisungsbefugt. Werden wesentliche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen. Es bestehen keinerlei Ersatzansprüche an HHH-Yachting bei einem solchen Ausschluss. 7. Preisangaben Alle angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler. 8. Bordkasse Der Törnpreis enthält keine Kosten für Anreise, Bordverpflegung, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehende Kosten. Für durch den Törn entstehende Ausgaben wird eine Bordkasse für die Dauer des Törns eingerichtet und zwar von den Teilnehmern. 9. Anreise Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer wesentlich verspäten, so ist der Skipper nicht verpflichtet zu warten. Dadurch entstehende Kosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Etwaige Ersatzansprüche dieser Kosten und/ oder der Folgekosten können nicht an HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, gestellt werden 10. Bei Ausfall des Törns Der Veranstalter HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, ist berechtigt, vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhe, Streik und Naturkatastrophen, sowie Nichterreichen der gefordereen Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. 11. Risikogemeinschaft Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution , die abhängig ist von dem einzusetzenden Schiff – maximal 500,- € – . Dies dient als Sicherheit für evtl. Schäden . Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzten. Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliederen nur bei vorsätzlichen Schädigung, vom Skipper oder dem Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden. 12. Törnroute Die Törnroute wird von HHH-Yachting festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Ansonsten bewegt er sich auf der vorgegebenen Schiffsroute. Eine Einflußnahme auf die Törnroute hat der Kunde nicht. 13. Törnzeitplan Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann der Veranstalter keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. 14. Reiserücktrittsversicherung Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine geeignete vom Veranstalter akzeptierte Ersatzperson gestellt wird.Sie muss den vollen Umfang des Vertrages erfüllen.Hierdurch kann der Veranstalter garantieren, dass der Törn für die anderen Teilnehmer durchgeführt wird. 15. Weitergehende Empfehlung hinsichtlich etwaiger Verletzungen HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden oder Vermögensschäden. Die Törns sind Sportveranstaltungen, Sie sind Teilnehmer dieser Veranstaltung und der Kojenpreis ist eine Entgeltung für die dabei entstandenen Kosten für diese Veranstaltung.
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